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Korrektur: Kirschwasserfass und Scotch Whisky sind unvereinbar

15. Mai 2026 · Jörg Kalinke · 3 Min. Lesezeit

In Folge 4 der Reihe „Das Fass“ habe ich über die Vorbelegung von Fässern gesprochen und dabei den Eindruck erweckt, das Scotch Whisky Technical File lasse bei der Vornutzung eines Fasses grundsätzlich alles zu. Das stimmt so nicht, wie mich ein aufmerksamer Zuschauer hingewiesen hat. Kein dramatischer Fehler, aber eine Vereinfachung, die in die falsche Richtung zeigt und die ich deshalb nicht stehen lasse.

Was ich gesagt habe und was stimmt

Sinngemäß habe ich gesagt: Das Technical File schreibt vor, dass das Fass aus Eiche sein muss und höchstens 700 Liter fassen darf; zum Vorinhalt schweigt das Regelwerk weitgehend. Für den Wortlaut der Scotch Whisky Regulations 2009, kurz SWR, stimmt das: Die Verordnung selbst nennt keine Positiv- oder Negativliste für den Vorinhalt.

Das Technical File aber, das ergänzende Regelwerk, das die SWR konkretisiert und regelmäßig aktualisiert wird, wurde 2019 in genau diesem Punkt präzise erweitert, und diese Erweiterung habe ich in Folge 4 nicht berücksichtigt. Seit 2019 heißt es dort wörtlich: „The spirit must be matured in new oak casks and/or in oak casks which have only been used to mature wine (still and/or fortified) and/or beer/ale and/or spirits with the exception of …“, und dann folgt die Ausnahmeliste.

Auf Deutsch: Der Whisky reift in neuen Eichenfässern oder in Eichenfässern, die zuvor nur Wein, still oder aufgespritet, Bier beziehungsweise Ale oder Spirituosen enthalten haben, mit folgenden Ausnahmen.

Die drei Ausnahmen

  • Wein, Bier oder Spirituosen aus Steinfrüchten, also aus Früchten mit hartem Kern wie Kirsche, Pflaume, Mirabelle oder Aprikose. Damit sind Kirschwasser, Slivovitz und Mirabellenbrand ausgeschlossen.
  • Bier oder Ale, dem nach der Gärung Frucht, Aroma oder Süße zugesetzt wurde, also Fruchtbiere und aromatisierte Ales.
  • Spirituosen, denen nach der Destillation Frucht, Aroma oder Süße zugesetzt wurde, also Liköre, gesüßte Obstgeiste, aromatisierte Spirituosen und gesüßter Rum.

Bei der ersten Ausnahme entscheidet die Frucht im Ausgangsmaterial, nicht ein Zuckerzusatz. Ein Wein aus Steinfrüchten fällt also ebenso heraus, und erst recht ein Kirschlikör.

Was das für Kirschwasser bedeutet

Kirschwasser ist ein Obstbrand aus Kirschen, einer Steinfrucht, und gehört damit genau in die Kategorie, die das Technical File ausdrücklich ausschließt. Ein Produzent, der sein Destillat in einem früheren Kirschwasserfass reifen lässt, erzeugt rechtlich keinen Scotch Whisky mehr, ganz gleich, wie das Ergebnis schmeckt. Dasselbe gilt für Pflaumenbrand, Mirabelle, Slivovitz und jeden anderen Brand aus der Steinobstfamilie.

Der Grund: Diese Aromen verfremden das sensorische Profil von Scotch zu stark. Das Technical File schützt die traditionellen Geschmackseigenschaften und schließt deshalb bestimmte Vorinhalte aus.

Erlaubt und verboten auf einen Blick

VorinhaltStatus
Bourbonerlaubt
Sherry, Port, Madeira, also Stillwein und aufgespriteter Weinerlaubt
Rumerlaubt, sofern ungesüßt
Tequila und Mezcalerlaubt, ausdrücklich seit 2019
Calvadoserlaubt, ausdrücklich seit 2019
Cachaçaerlaubt
Bier ohne Zusätzeerlaubt
Kirschwasserverboten
Pflaumenbrand, Slivovitzverboten
Mirabellenbrandverboten
Fruchtbiere mit Zusätzenverboten
Liköre und andere gesüßte Spirituosenverboten
Ginlaut Video inzwischen verboten

Die Korrektur in der Reihe

Mit diesem Beitrag korrigiere ich das Kapitel zur Vorbelegung in Folge 4. Die Videobeschreibung von Folge 4 bekommt einen Hinweis auf diese Korrektur. Der Fehler bleibt im Original stehen, das ist transparent, und der Hinweis stellt sicher, dass die Information stimmt. Danke an den Zuschauer, der nachrecherchiert und kommentiert hat. Genau dafür ist eine Community da.

Quellen

  • Scotch Whisky Technical File, Amendment 2019, Scotch Whisky Association
  • SWA Guidance on Allowable Casks for Maturation (2025)
  • The Scotch Whisky Regulations 2009, Reg. 3(1)(c), legislation.gov.uk

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