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Spirituose / Kategorie

Gin

Mit Wacholder aromatisierter Agraralkohol, mindestens 37,5 % vol; Wacholder muss vorherrschen.

Gin ist nach der Verordnung (EU) 2019/787 eine Spirituose mit Wacholdergeschmack: Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs wird mit Wacholderbeeren (Juniperus communis) aromatisiert. Weitere Aromastoffe und Aromaextrakte sind erlaubt, der Wacholdergeschmack muss aber vorherrschen. Der Mindestalkoholgehalt liegt bei 37,5 % vol.

Gin darf auch ohne Destillation entstehen, etwa durch Zugabe von Aromen zum Alkohol. Strengere Regeln gelten für „Destillierter Gin“ und für „London Gin“, bei dem das Aroma ausschließlich durch Destillation mit den Pflanzenstoffen entsteht. Der Zusatz „dry“ ist nur erlaubt, wenn der Gin höchstens 0,1 g süßende Erzeugnisse je Liter enthält.

Quellen

  1. Verordnung (EU) 2019/787, Anhang I Nr. 20 bis 22 – https://gesetze.legal/eu/vo_eu_2019_787/anhang_i, 2019