Destillation
Thermisches Trennverfahren, das aus einer vergorenen Flüssigkeit Alkohol und Aromastoffe gewinnt; nach EU-Recht einfach, mehrfach oder erneut, unter Normaldruck oder Vakuum.
Artikel 4 Nr. 6 der Verordnung (EU) 2019/787 definiert Destillation als Verfahren zur thermischen Trennung mit einem oder mehreren Trennschritten, um bestimmte sensorische Eigenschaften, einen höheren Alkoholgehalt oder beides zu erreichen. Das gilt unabhängig davon, ob – je nach Brenngerät – bei Normaldruck oder unter Vakuum gebrannt wird. Es kann eine einfache, mehrfache oder erneute Destillation sein.
Die Kategorien legen Höchstwerte fest: Rum zum Beispiel muss unter 96 % vol destilliert werden, damit er die Eigenschaften von Rum behält (Anhang I Nr. 1).
Quellen
- Verordnung (EU) 2019/787 über Spirituosen, Art. 4 Nr. 6 und Anhang I Nr. 1, 2019