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Spirituose / Kategorie

Rum

Spirituose aus Zuckerrohr, nach EU-Recht mindestens 37,5 % vol.

Rum wird ausschließlich durch Destillation vergorener Melasse oder vergorenen Sirups aus der Rohrzuckerproduktion oder von vergorenem Zuckerrohrsaft gewonnen.

  • Destillation zu weniger als 96 % vol, das Destillat muss die Eigenschaften von Rum zeigen.
  • Mindestalkoholgehalt 37,5 % vol.
  • Kein Zusatz von Alkohol, keine Aromatisierung.
  • Zuckerkulör nur zur Anpassung der Farbe.
  • Süßen erlaubt bis höchstens 20 g süßende Erzeugnisse je Liter.
  • „traditionnel“ oder „tradicional“ nur bei geografischen Angaben: Rohstoffe vom Herstellungsort, Destillation zu weniger als 90 % vol, mindestens 225 g/hl r. A. flüchtige Bestandteile, nicht gesüßt.
  • „landwirtschaftlicher“ (agricole) nur für Rum aus Zuckerrohrsaft mit geografischer Angabe eines französischen Überseedepartements oder von Madeira.

Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) 2019/787 über Spirituosen, Anhang I.

Quellen

  1. Verordnung (EU) 2019/787, Anhang I