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Spirituose / Kategorie

Kirschwasser

Obstbrand aus Süßkirschen; darf als „Kirsch“ oder „Kirschwasser“ bezeichnet werden, mindestens 37,5 % vol, ungefärbt.

Kirschwasser ist ein Obstbrand aus Süßkirschen (Prunus avium). Nach der Verordnung (EU) 2019/787 darf ein Obstbrand statt „-brand“ auch „-wasser“ mit vorangestelltem Fruchtnamen heißen; für Kirschbrand ist zusätzlich die Bezeichnung „Kirsch“ erlaubt.

Als Obstbrand wird Kirschwasser ausschließlich durch Gärung und Destillation der frischen Frucht gewonnen, mit oder ohne Steine, jede Destillation unter 86 % vol, mit mindestens 200 g flüchtigen Bestandteilen je Hektoliter reinen Alkohols. Bei Steinobst darf der Blausäuregehalt 7 g je Hektoliter reinen Alkohols nicht übersteigen. Mindestens 37,5 % vol; gefärbt werden darf es nicht.

Quellen

  1. Verordnung (EU) 2019/787 über Spirituosen, Anhang I Nr. 9, 2019