Was passiert, wenn man einen Inverkehrbringer öffentlich mit seinen eigenen Etiketten und Aussagen konfrontiert? In den vergangenen Folgen meiner Reihe Rum – Schein & Wirklichkeit ging es um Begriffe, Kategorien und rechtliche Grundlagen: was Rum nach europäischem Recht sein darf, warum es keine Kategorie Spiced Rum oder süßer Rum gibt und wie schnell Marketing und Regeln auseinanderlaufen. In dieser dritten Folge geht die Diskussion aus der Theorie in die Praxis. Ich zeige dir, wie mein Austausch mit Wagemut und mit Geschäftsführer Nikolas Kröger verlaufen ist, was dabei herauskam und welche Fälle bei mir noch offen sind.
Vorab: Was ich zeige und warum öffentlich
Die Ausschnitte, die ich hier wiedergebe, stammen aus meiner direkten E-Mail-Korrespondenz mit Wagemut und später mit Nikolas Kröger. Die Veröffentlichung erfolgt ausdrücklich mit seiner Zustimmung in seiner Rolle als Geschäftsführer von Wagemut. Ich lege keine internen Dokumente, keine personenbezogenen Daten Dritter oder anderer Gesellschaften und keine Betriebsgeheimnisse offen. Den Namen der Mitarbeiterin, die mir zuerst geantwortet hat, nenne ich bewusst nicht, ebenso wenig die Händler, die ich angeschrieben habe. Nikolas steht in der Öffentlichkeit, deshalb nenne ich seinen Namen. Es geht um Transparenz, nicht um Bloßstellung.
Meine ersten drei Videos zu diesem Thema, noch vor dieser Reihe, wurden stark kritisiert. Ein Teil der Kritik ging über inhaltliche Einwände hinaus bis zu persönlichen Angriffen und Beleidigungen. Die habe ich als Kanalinhaber moderiert, das ist mein Recht und meine Pflicht. Deshalb war mir wichtig, die Folgen dieser Reihe besonders gründlich zu recherchieren. Unter den Videos der Reihe blieb destruktive Kritik weitgehend aus. Aufgefallen ist mir ein anderes Muster: Ein Teil der Kritik verlagerte sich über Reaktionsformate und Kommentare zurück auf die ersten drei Videos. Aus meiner Sicht ist das kein Zufall. Wenn eine sachliche Auseinandersetzung im aktuellen Kontext kaum Angriffsfläche bietet, wird auf frühere Inhalte ausgewichen, um die Debatte emotional aufzuladen.
Die Forderung, solche Themen ausschließlich privat zu klären, klingt fair. Genau das habe ich versucht: mehrere E-Mails, sachliche Fragen, Verweise auf geltendes Recht, und lange keine Antwort. Irgendwann wird Schweigen problematisch. Wenn eine Kennzeichnung oder Vermarktung objektiv geeignet ist, Verbraucher in die Irre zu führen, greift nicht nur die EU-Spirituosenverordnung, sondern auch das Irreführungsverbot nach Paragraf fünf des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Wegsehen hieße für mich, einen möglicherweise rechtswidrigen Zustand stillschweigend zu akzeptieren. Das kann ich nicht.
Ich sage es noch einmal klar: Ich bin kein Freund dieser Regelwerke. Sie sind nicht astrein und nicht sauber durchdacht. Aber es sind die Regeln, die wir haben, und sie haben einen Grund. Natürlich erzeugen kritische Videos Aufmerksamkeit. Der Unterschied liegt im Inhalt. Mir geht es um überprüfbare Fakten, rechtliche Kategorien und die Frage, wie transparent ein Markt mit seinen eigenen Produkten umgeht. Klicks sind ein Nebeneffekt, nicht der Zweck. Mein Kanal wäre deutlich größer, wenn ich regelmäßig auf Clickbait setzen würde.
Vier Anläufe bis zur ersten Antwort
Die Kommunikation mit Wagemut lief in klaren Schritten. Den ersten Kontaktversuch habe ich am 15.05.2025 per E-Mail an das Serviceteam von Wagemut geschickt. Darin habe ich geschrieben, dass Wagemut aus meiner Sicht als Inverkehrbringer bei zwei Produkten, dem Wagemut PX Cask und Tante Hilde, seiner Informationspflicht in Videos und auf Messen nicht nachkommt. Beim PX Cask ging es um ein Video, auf das der QR-Code auf dem Label verweist. Dort hieß es, das Produkt komme komplett ohne Süßung oder Zuckerung aus. Nach meiner Verdunstungsmessung enthielten zwei Chargen 18,1 g Zucker pro Liter. Meine Frage war, woher dieser Zucker kommt, denn aus einer dreimonatigen Fassreifung ist das aus meiner Sicht physikalisch nicht möglich. Außerdem war im Video von durchschnittlich 10 Jahren Reifung die Rede. Nach der EU-Spirituosenverordnung darf sich eine Alters- oder Reifeangabe nur auf den jüngsten Anteil beziehen. Beide Aussagen hielt ich für Verstöße gegen das Irreführungsverbot und habe um Nachbesserung binnen 30 Tagen gebeten, auch mit Blick auf die Informationen, die Händler zu diesen Produkten verbreiten.
Am 20.07.2025 folgte der zweite Kontaktversuch mit demselben Inhalt und dem Hinweis, dass ich binnen 30 Tagen keine Antwort erhalten hatte, ergänzt um konkrete Verweise auf die Rumdefinition der EU, auf die Regeln zu zusammengesetzten Begriffen und auf das Irreführungsverbot. Am 25.08.2025 kam die dritte Erinnerung. Am 25.09.2025 erschien mein erstes Video zum Thema. Das war von meiner Seite emotional stark aufgeladen, an manchen Stellen zu stark, weil ich mich aufgeregt habe. Das zweite Video folgte kurz darauf als Klarstellung, worum es geht. Darin habe ich drei Beispiele gewählt, die ich stark übertrieben habe und mit denen ich mich weit vom Kernthema entfernt habe. Das hat Menschen aufgeregt, und statt über die Sache wurde über die Wahl der Beispiele gestritten. Das dritte Video am 04.10.2025 war rein sachlich und hat über Rechte und Pflichten von Inverkehrbringern aufgeklärt. Denn Spirituosen sind Lebensmittel, und da versteht der Staat keinen Spaß.
Die Antwort von Wagemut und das Etikett
Nach meiner vierten E-Mail vom 02.10.2025 kam am 07.10.2025 die erste Antwort, von einer Mitarbeiterin von Wagemut. Sie wies darauf hin, dass die E-Mail-Adresse, an die ich geschrieben hatte, nicht zu Wagemut gehöre, und nannte die richtige Adresse. Vermutlich bin ich im Spamfilter gelandet. Zum Video schrieb sie, es handle sich um ein altes Video. Der im PX Cask verarbeitete Rum sei 10 Jahre alt, Rotweinfässer seien seit Jahren nicht mehr im Einsatz, inzwischen verwende man Original-PX-Fässer, die mindestens 10 Jahre in der Sherryproduktion gedient hätten. Das Video wurde offline genommen, auch das Video hinter dem QR-Code ist seitdem auf privat gestellt. Die Süße stamme nicht ausschließlich aus dem Fass, sondern aus dem PX-Sherry, der im Produkt verarbeitet werde. Deshalb stehe auf dem Etikett Spirit Drink beziehungsweise Spirituose statt der Verkehrsbezeichnung Rum. Insofern ist das richtig. Zu Tante Hilde verwies sie auf eine Regel, nach der das Wort Rum in Verbindung mit dem verarbeiteten Lebensmittel verwendet werden darf. Dieser Punkt wurde später geklärt.
Ein Punkt stimmte aus meiner Sicht nicht: Die Angaben auf der Flasche seien bereits angepasst. Ich hatte meine Flasche auf dem Rumfestival in Berlin gekauft, laut meiner Antwort am 31.08.2025, und auf dem Etikett stand noch eine Altersangabe von 5 bis 12 Jahren. In meiner Antwort habe ich gefragt, ob die aktuelle Charge also ausschließlich mit zehnjährigem Rum geblendet wird und seit wann das so ist. Außerdem habe ich darauf hingewiesen, dass die Spirituosenverordnung 2019/787 und die Lebensmittelinformationsverordnung 1169/2011 gelten, und um die Quelle für die genannte Regel gebeten. Ich habe Wagemut gebeten, als Inverkehrbringer die Händler anzuhalten, das PX Cask nicht als Rum zu bezeichnen. Und ich habe gefragt, warum Barbados als Herstellerland genannt wird, wenn das Produkt in Deutschland final verblendet wird.
Daraufhin meldete sich Nikolas Kröger direkt. Er bestätigte, dass nur zehnjähriger Rum verwendet wird. Die erste Flaschencharge mit dem neuen Druck sei am 12.12.2024 in Auftrag gegeben worden, die letzten alten Flaschen habe man abverkauft. Im Anhang schickte er die Grafik des neuen Etiketts. Nach seiner Aussage hätte dieses Etikett zu dem Zeitpunkt auf allen Flaschen sein müssen. Zu Tante Hilde hat er mir genau erklärt, was es damit auf sich hat, damit war das Thema für mich erledigt. Auch seine Argumentation zu Barbados fand ich schlüssig. Zur Information der Händler schrieb er, das sei mühsam: Bei fast allen Shops stehe noch die alte Adresse und als Hersteller seine frühere Firma, die seit fünf Jahren nicht mehr aktiv sei.
Testkauf und ein offenes Eingeständnis
Ich habe offen geantwortet: Ich beschäftige mich seit über 25 Jahren mit Rum, war lange Bartender und arbeite heute als Senior Brand Manager. Rum ist meine Passion. Ich habe ihm angeboten, ihn als YouTube-Kollege zu unterstützen, auch wenn ich der kleinere Kanal bin, denn er will seine Kunden nicht vergraulen, sondern aufklären. Und ich habe ihn darauf hingewiesen, dass solche Kennzeichnungsfragen aus meiner Sicht eine große Angriffsfläche für Abmahnungen bieten und es seine Aufgabe als Geschäftsführer ist, rechtliche Risiken von Wagemut abzuwenden.
Zu meiner Flasche vom Rumfestival schrieb er, er könne sich das nicht erklären. Die Restbestände seien seit Monaten weg, vielleicht sei noch ein Karton durchgerutscht. Da man vor drei Wochen vollständig ausverkauft gewesen sei, könne er garantieren, dass keine alten Flaschen mehr im Umlauf seien. Danach habe ich etwas getan, das ein bisschen unangenehm ist, aber aus meiner Sicht zu einer Recherche nach journalistischer Sorgfalt gehört. Ich habe einen Freund gebeten, eine Flasche zu bestellen, auf meine Kosten, und mir das Foto des Labels zu schicken. Der Testkauf lief am 22.10.2025 direkt über den Onlineshop von Wagemut. Ergebnis: Auf dem Backlabel stand immer noch das alte Etikett.
Das habe ich Nikolas am 04.11.2025 mit dem Foto geschickt. Außerdem hatte ich sieben Händler des PX Cask gefragt, ob Wagemut eine Änderung der Produktbeschreibung angefragt habe. Von sieben Kontakten kamen vier Antworten, und alle vier sagten, es habe keinen Kontaktversuch gegeben. Ich habe ihn gefragt, ob er zu seinen Aussagen in seinen Videos steht, dass er nicht mehr lügen möchte, ob ich unsere Korrespondenz für das nächste Video zitieren darf und ob das Etikett, das er mir geschickt hatte, überhaupt auf einer Flasche existiert.
Am 05.11.2025 kam seine Antwort, und die rechne ich ihm hoch an. Er schrieb, er sei sprachlos und habe sofort seinen Bruder angerufen, der noch in der Firma ist. Der habe bestätigt, dass auf den Flaschen das alte Label ist. Er habe schon einen Text mit der Ausrede verfasst, die Druckerei habe die Dateien vertauscht. Als er den Screenshot seines Auftrags heraussuchen wollte, stellte sich heraus, dass er die Datei nie freigegeben hatte. Er könne niemandem die Schuld geben, es sei allein seine Schuld gewesen. Chapeau, Nikolas. Offenheit ist ein guter Zug. Die Veröffentlichung der Korrespondenz hat er ausdrücklich erlaubt. Danach hat er mich bei drei seiner Kunden in Kopie gesetzt, mit der Aufforderung, ihre Webseiten zu ändern, und es gab Änderungen. Auch auf der Wagemut-Seite wurde Schritt für Schritt nachgebessert, so wie unsere Kommunikation verlief. Mit dem Stand vom 22.12.2025 auf der Wagemut-Webseite zum PX Cask bin ich einverstanden. Für mich ist es nach wie vor ein tolles Produkt, in Deutschland produziert, sauber hergestellt, mit sauberem Branding.
Meine Bilanz zu Wagemut
Positiv festzuhalten ist: Nikolas Kröger hat geantwortet, sich auf die Diskussion eingelassen, und wir sind inzwischen in entspannter Kommunikation. Das ist keine Selbstverständlichkeit. Gleichzeitig stützt sich ein Teil der Argumentation aus meiner Sicht stark auf formale Zulässigkeit und weniger auf die Frage, wie verständlich die Informationen für Verbraucher sind. In meinen ersten drei Videos war der Wagemut PX für mich ein Beispiel dafür, wie nah man an die Grenze dessen gehen kann, was formal erlaubt ist, um das Wort Rum zu nutzen und damit eine höhere Wertigkeit darzustellen. Genau dort droht der Zweck der Verordnung, klare Information und die Vermeidung von Irreführung, in den Hintergrund zu geraten. Manche Entscheidungen wirken auf mich eher reaktiv als proaktiv. Die Reaktion von Nikolas hat mir aber auch gezeigt, dass man Übertreibungen im Marketing menschlich und auf gutem Niveau richtigstellen kann. Danke dafür. Die Chance liegt darin, Wagemut zu einem positiven Beispiel für transparente Kommunikation zu machen. Weitere Punkte kläre ich jetzt direkt mit ihm.
Offene Fälle: Scheibel, Bumbu, Don Papa
Bei weiteren Fällen stehe ich gerade an derselben Stelle wie anfangs bei Wagemut. Ich habe die Unternehmen, die in Deutschland rechtlich für Bezeichnung und Kennzeichnung verantwortlich sind, jeweils viermal per E-Mail angeschrieben, verteilt über ein halbes Jahr. Der erste Fall ist der Johannisbeer-Rum von Scheibel. Auf der Webseite von Scheibel steht, die Basis bilde ein Geist aus schwarzen Johannisbeeren, vollendet mit karibischem Rum, einem Auszug aus echten Vanilleschoten und Cassis-Fruchtsaft. Das sind für mich vier Zutaten, und keine davon ist ein reiner Auszug aus der Frucht, die im Namen steht. Nach meiner Einschätzung ist das eine Spirituose, die auch als solche zu kennzeichnen ist, und vorne auf der Flasche dürfte dann nicht Rum stehen.
Der zweite Fall ist Bumbu, angeschrieben habe ich den Inverkehrbringer Pernod Ricard Deutschland. Hier gibt es erste Verbesserungen. Die Webseite ist aus meiner Sicht aber nach wie vor eine Katastrophe und zielt auf das Thema Rum, obwohl Bumbu für meinen Geschmack viel zu süß ist, um im Rumregal zu stehen. Auf den Etiketten mancher Chargen, die ich gesehen habe, steht vorne noch Barbados Rum. Ein besonderer Fall ist Don Papa: Die Frage, was dort Rum ist und was nicht, kläre ich in einem verabredeten persönlichen Gespräch. Weitere Fälle nenne ich erst öffentlich, wenn mir der Geduldsfaden reißt, so wie bei Wagemut.
Auf Messen und Branchenevents erlebe ich dabei immer dasselbe Muster. Geht es um Fässer, Awards, Premium-Erzählungen oder ums Probieren, ist die Gesprächsbereitschaft groß. Geht es um Nomenklatur, Zucker oder Aromatisierung, wird ausgewichen oder abgeblockt. Gerade weil diese Themen selten offen diskutiert werden, braucht es öffentliche Formate. Sonst bleibt der Transparenzanspruch der EU-Spirituosenverordnung wirkungslos.
Was du als Verbraucher tun kannst
Der wichtigste Schritt: Lies das Etikett vollständig und bleib nicht beim Markennamen stehen. Die Verkehrsbezeichnung zeigt, ob es sich um Rum oder um eine Spirituose handelt. Für meine Einordnung nutze ich drei Bereiche. Als weiß sehe ich Rum, Spirituose und Spirituose auf Zuckerrohrbasis. Grau ist für mich Spirituose auf Rumbasis, ein Begriff, der rechtlich nicht genügend umrissen ist und bei dem ich ein Auge zudrücken oder einen Hinweis geben kann. Schwarz sind für mich Begriffe wie Rumspirituose oder basierend auf Rum, die ich rechtlich für sehr zweifelhaft halte. Steht vorne groß Rum oder Spiced Rum, während hinten nur Spirituose steht, liegt das Anspielungsproblem vor, das das EU-Recht adressiert.
Nachfragen ist legitim, beim Händler wie beim Inverkehrbringer. Du darfst höflich, aber bestimmt fragen, ob die Einordnung im Regal zur rechtlichen Verkehrsbezeichnung passt. Bei hartnäckig irreführender Aufmachung sind die Verbraucherzentralen oder die Lebensmittelüberwachung deines Bundeslandes Anlaufstellen. Irreführende Werbung ist nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb unzulässig, und Hinweise auf irreführende Kennzeichnung kannst du der Lebensmittelüberwachung melden.
Fazit
In dieser Reihe geht es nicht um Skandalisierung, sondern darum, Etiketten, Kategorien und Marketingversprechen besser lesen und einordnen zu können, so wie es der Gesetzgeber mit der Reform des europäischen Spirituosenrechts vorgesehen hatte. Dass das nicht aufgegangen ist, sehen wir: Die ersten beiden Teile der Serie haben gezeigt, wie weit die Regeln ausgedehnt werden, um irgendwie Rum auf die Flasche schreiben zu können und so den Wert des Produkts zu steigern. Der Fall Wagemut zeigt, dass Konfrontation mit den eigenen Etiketten etwas bewegen kann, wenn auf der anderen Seite jemand antwortet. Zuschauer schicken mir inzwischen regelmäßig neue Funde, deren Namen ich zum Schutz dieser Hinweisgeber nicht nenne. Ich bleibe dran, damit meine Lieblingsspirituose sauber bleibt und nach vorne kommen kann. In den nächsten Folgen zeige ich weitere fragwürdige Bezeichnungen, aber auch, wie man es richtig macht.