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Spirituose / Kategorie

Geist

„-geist“ aus in Alkohol eingelegten, unvergorenen Früchten oder Pflanzen, mindestens 37,5 % vol.

Geist entsteht durch Einlegen unvergorener Früchte und Beeren, von Gemüse, Nüssen, Kräutern, Rosenblättern oder Pilzen in Ethylalkohol und anschließende Destillation zu weniger als 86 % vol.

  • Mindestalkoholgehalt 37,5 % vol.
  • Nicht aromatisiert, nicht gefärbt. Süßen bis höchstens 10 g je Liter.

Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) 2019/787 über Spirituosen, Anhang I.

Quellen

  1. Verordnung (EU) 2019/787, Anhang I