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Zutat

Apfelwein

Vergorener Apfelsaft; in Deutschland nach der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung mit mindestens 5 % vol, ohne Wasserzusatz.

Apfelwein ist vergorener Apfelsaft: Hefe verarbeitet den Zucker zu Ethanol und Kohlensäure. In Deutschland zieht die Alkoholhaltige Getränke-Verordnung (AGeV) zwei Grenzen: „Wein“ darf im Namen nur zusammen mit dem Ausgangsstoff stehen, also als Apfelwein, und deutscher Apfelwein braucht mindestens 5 % vol. Was er darüber hinaus sein muss, beschreiben die Leitsätze für weinähnliche Getränke des Deutschen Lebensmittelbuchs. Sie erlauben ausdrücklich Konzentrat, ohne dass es auf dem Etikett stehen muss.

Der deutsche Apfelwein darf keinen Tropfen Wasser enthalten, ein deutscher Cider dagegen zur Hälfte daraus bestehen. In Hessen heißt Apfelwein Äbbelwoi, in der Normandie Cidre, in England Cider; dahinter stehen verschiedene Getränke. Siehe auch Apfel.

Quellen

  1. DrinkLink-Beitrag: „Apfelwein, Cidre, Cider, Sidra: Was in der Flasche steckt“, 2026