Apfelsaft
Gärfähiger, nicht gegorener Saft aus gepressten Äpfeln; auf der Flasche ist der Hinweis auf Konzentrat vorgeschrieben, „Direktsaft“ dagegen nicht geschützt.
Fruchtsaft ist nach der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung (FrSaftErfrischGetrV), die die EU-Fruchtsaftrichtlinie 2001/112/EG umsetzt, das gärfähige, jedoch nicht gegorene Erzeugnis aus gesunden und reifen Früchten. Apfelsaft ist damit die Stufe vor dem Apfelwein: Zwei bis drei Tage nach dem Pressen beginnt er zu gären, deshalb wird er mit Hitze oder Kälte haltbar gemacht.
Auf dem Etikett ist der Hinweis auf Konzentrat vorgeschrieben; das Wort „Direktsaft“ darf dagegen jeder verwenden.
Quellen
- DrinkLink-Beitrag: „Apfelsaft: Was wirklich in der Flasche steckt“, 2026