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Spirituose / Kategorie

Kaffeelikör

Likör mit vorherrschendem Kaffeegeschmack; es gelten die EU-Regeln für Likör: mindestens 15 % vol, 100 g Zucker je Liter.

Kaffeelikör ist ein Likör, dessen Geschmack von Kaffee geprägt wird. Die Verordnung (EU) 2019/787 kennt keine eigene Kategorie dafür; es gelten die Regeln für Likör: mindestens 15 % vol und mindestens 100 g süßende Erzeugnisse je Liter, berechnet als Invertzucker. Grundlage sind Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs, ein Destillat oder eine Spirituose, dazu Süßungsmittel und geschmackgebende Lebensmittel oder Aromen.

Enthält ein Kaffeelikör Milch oder Milcherzeugnisse, darf er zusätzlich als „Cream“ bezeichnet werden. Trägt er eine Bezeichnung nach dem Muster „Crème de café“ bzw. „Kaffeecreme“, verlangt die Verordnung mindestens 250 g süßende Erzeugnisse je Liter, und Milch ist als Ausgangsstoff ausgeschlossen.

Quellen

  1. Verordnung (EU) 2019/787, Anhang I Nr. 33 Likör und Nr. 34 „-creme“ – https://gesetze.legal/eu/vo_eu_2019_787/anhang_i, 2019