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Spirituose / Kategorie

Milch

Gemelk ohne Zusatz oder Entzug; Konsummilch nach Fettgehalt: Vollmilch mindestens 3,5 %, fettarm 1,5–1,8 %.

Milch ist nach EU-Vermarktungsrecht ausschließlich das Erzeugnis der normalen Eutersekretion, gewonnen durch ein- oder mehrmaliges Melken ohne jeglichen Zusatz oder Entzug. Ohne Tierangabe bezeichnet Milch das Gemelk von Kühen; Milch anderer Tierarten muss mit der Tierart gekennzeichnet werden.

Konsummilch wird nach Fettgehalt unterschieden: Vollmilch hat mindestens 3,5 % Fett, teilentrahmte (fettarme) Milch 1,5 bis 1,8 %, entrahmte Milch (Magermilch) höchstens 0,5 %. Diese Sorten sind wärmebehandelt. Rohmilch wurde nicht über 40 °C erhitzt.

Im Spirituosenrecht darf ein Likör mit Milch oder Milcherzeugnissen zusätzlich als „Cream“ bezeichnet werden.

Quellen

  1. BMLUK Österreich: Vermarktungsnormen für Milch und Milchprodukte (nach Verordnung (EU) Nr. 1308/2013) – https://www.bmluk.gv.at/themen/landwirtschaft/betriebswirtschaftliches-vermarktung/vermarktungsnormen/Vermarktungsnormen2.html
  2. Verordnung (EU) 2019/787, Anhang I Nr. 33 Likör – https://gesetze.legal/eu/vo_eu_2019_787/anhang_i, 2019