Crème de Menthe weiß
Farbloser Pfefferminzlikör der Kategorie „-creme“: mindestens 250 g Zucker je Liter, nur natürliche Aromen.
Crème de Menthe weiß ist ein farbloser Likör mit vorherrschendem Minzgeschmack. Rechtlich fällt er unter Kategorie 34 „-creme“ der Verordnung (EU) 2019/787: ein Likör, dessen Bezeichnung um den Namen des Ausgangsstoffs ergänzt wird, der den vorherrschenden Geschmack gibt. Vorgeschrieben sind mindestens 250 g süßende Erzeugnisse je Liter, berechnet als Invertzucker, und mindestens 15 % vol. Milch und Milcherzeugnisse sind als Ausgangsstoffe ausgeschlossen.
Minze (Mentha) steht in Kategorie 33 auf der Liste der Pflanzen, deren Liköre nur mit geschmackgebenden Lebensmitteln, Aromaextrakten und natürlichen Aromastoffen aromatisiert werden dürfen. Diese Regel gilt über den Verweis auch für die Kategorie „-creme“.
Abgrenzung zu Crème de Menthe grün: Die Rechtskategorie ist dieselbe, der Unterschied liegt in der Farbe.
Quellen
- Verordnung (EU) 2019/787, Anhang I Nr. 33 Likör und Nr. 34 -creme – https://gesetze.legal/eu/vo_eu_2019_787/anhang_i, 2019