Korn
Deutsche Getreidespirituose aus dem vollen Korn; die EU-Verordnung nimmt Korn ausdrücklich vom Mindestalkoholgehalt von 35 % vol für Getreidespirituosen aus.
Korn ist eine Getreidespirituose. Nach der Verordnung (EU) 2019/787 wird Getreidespirituose ausschließlich durch Destillation einer vergorenen Maische aus dem vollen Korn von Getreide gewonnen und weist die sensorischen Eigenschaften der Ausgangsstoffe auf. Zusatz von Alkohol und Aromatisierung sind verboten, Zuckerkulör nur zur Farbanpassung erlaubt, gesüßt werden darf mit höchstens 10 g je Liter.
Für Getreidespirituosen gilt ein Mindestalkoholgehalt von 35 % vol – mit Ausnahme von Korn, für den eigene Regeln gelten. Siehe auch Getreidespirituose und Getreidebrand.
Quellen
- Verordnung (EU) 2019/787 über Spirituosen, Anhang I Nr. 3, 2019