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Spirituose / Kategorie

Getreidespirituose und Getreidebrand

Destillat aus vergorener Getreidemaische, mindestens 35 % vol.

Getreidespirituose wird ausschließlich durch Destillation einer vergorenen Maische aus dem vollen Korn von Getreide gewonnen.

  • Mindestalkoholgehalt 35 % vol, ausgenommen Korn.
  • Kein Zusatz von Alkohol, keine Aromatisierung, Zuckerkulör nur zur Farbanpassung.
  • Süßen bis höchstens 10 g je Liter.
  • „Getreidebrand“ verlangt eine Destillation zu weniger als 95 % vol.
  • „Getreide“ darf durch den Namen der allein verwendeten Getreideart ersetzt werden.

Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) 2019/787 über Spirituosen, Anhang I.

Quellen

  1. Verordnung (EU) 2019/787, Anhang I