Recht / Etikett
Bier, Wein und andere gegorene Getränke im Zolltarif
Wie der EU-Zolltarif Bier, Wein, Cider, Met und Sake trennt.
Der Zolltarif der EU (Kombinierte Nomenklatur) trennt gegorene Getränke nach Ausgangsstoff:
- Bier aus Malz: eigene Position.
- Wein aus frischen Weintrauben: eigene Position, Wermut und andere aromatisierte Traubenweine ebenfalls.
- Apfelwein, Birnenwein, Met, Sake und andere gegorene Getränke: gemeinsame Position. Dazu zählen auch Fruchtweine aus anderen Früchten als Trauben.
Sake wird gebraut: Ein Schimmelpilz (Koji) verzuckert die Reisstärke, Verzuckerung und Gärung laufen gleichzeitig. Er ist deshalb kein Wein.
In der DrinkLink-Heimbar stehen Bier, Apfel- und Birnenwein, Met, Sake und andere gegorene Getränke in der Gruppe „Bier und Gebrautes“.