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Recht / Etikett

Bier, Wein und andere gegorene Getränke im Zolltarif

Wie der EU-Zolltarif Bier, Wein, Cider, Met und Sake trennt.

Der Zolltarif der EU (Kombinierte Nomenklatur) trennt gegorene Getränke nach Ausgangsstoff:

  • Bier aus Malz: eigene Position.
  • Wein aus frischen Weintrauben: eigene Position, Wermut und andere aromatisierte Traubenweine ebenfalls.
  • Apfelwein, Birnenwein, Met, Sake und andere gegorene Getränke: gemeinsame Position. Dazu zählen auch Fruchtweine aus anderen Früchten als Trauben.

Sake wird gebraut: Ein Schimmelpilz (Koji) verzuckert die Reisstärke, Verzuckerung und Gärung laufen gleichzeitig. Er ist deshalb kein Wein.

In der DrinkLink-Heimbar stehen Bier, Apfel- und Birnenwein, Met, Sake und andere gegorene Getränke in der Gruppe „Bier und Gebrautes“.

Quellen

  1. zolltarifnummern.de: Position 2206