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Spirituose / Kategorie

Wermut

Aromatisierter Wein mit mindestens 75 % Weinanteil, dessen Aroma aus Artemisia-Arten (Wermutkraut) stammt.

Wermut ist nach der Verordnung (EU) Nr. 251/2014 ein aromatisierter Wein, der mit Alkohol versetzt sein kann und dessen charakteristisches Aroma durch Stoffe aus Artemisia-Arten entsteht. Als aromatisierter Wein besteht er zu mindestens 75 % aus Wein oder anderen zugelassenen Weinbauerzeugnissen; der vorhandene Alkoholgehalt liegt bei mindestens 14,5 % vol und unter 22 % vol, der Gesamtalkoholgehalt bei mindestens 17,5 % vol.

Zur Süßung sind unter anderem Zucker, Traubenmost, karamellisierter Zucker, Honig und Johannisbrotsirup zugelassen. Farbe und Stil sind rechtlich nicht festgelegt; daraus ergeben sich Unterkategorien wie weißer, roter und trockener Wermut.

Abgrenzung: Wein-Aperitif ist ebenfalls ein aromatisierter Wein mit Alkoholzusatz, aber ohne die Vorgabe des Artemisia-Aromas.

Quellen

  1. Verordnung (EU) Nr. 251/2014, Anhang II Teil A Nr. 3 Wermut – https://gesetze.legal/eu/vo_eu_2014_251/anhang_ii, 2014
  2. Verordnung (EU) Nr. 251/2014, Artikel 3 Begriffsbestimmungen – https://gesetze.legal/eu/vo_eu_2014_251/3, 2014
  3. Verordnung (EU) Nr. 251/2014, Anhang I Verfahren (Süßung, Färbung) – https://gesetze.legal/eu/vo_eu_2014_251/anhang_i, 2014