Spirituose / Kategorie
Brand durch Mazeration und Destillation
„-brand“ aus eingelegten Früchten, Beeren oder Nüssen, mindestens 37,5 % vol.
Diese Brände entstehen durch Einlegen (Mazeration) bestimmter Früchte, Beeren oder Nüsse und anschließende Destillation zu weniger als 86 % vol. Je 100 kg vergorener Früchte dürfen höchstens 20 Liter Alkohol zugesetzt werden.
- Zugelassen sind unter anderem Zitrusfrüchte, Haselnüsse, Walnüsse, Kastanien, Erdbeeren, Himbeeren, Brombeeren, Johannisbeeren, Schlehen, Sanddorn, Holunder, Hagebutten, Heidelbeeren, Preiselbeeren, Bananen und Passionsfrüchte.
- Mindestalkoholgehalt 37,5 % vol.
- Nicht aromatisiert, nicht gefärbt (Zuckerkulör nur nach mindestens einem Jahr Holzreifung). Süßen bis höchstens 18 g je Liter.
- Der Hinweis „durch Mazeration und Destillation gewonnen“ muss gleich groß im selben Sichtfeld stehen.
Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) 2019/787 über Spirituosen, Anhang I.