Spirituose / Kategorie
Getreidespirituose und Getreidebrand
Destillat aus vergorener Getreidemaische, mindestens 35 % vol.
Getreidespirituose wird ausschließlich durch Destillation einer vergorenen Maische aus dem vollen Korn von Getreide gewonnen.
- Mindestalkoholgehalt 35 % vol, ausgenommen Korn.
- Kein Zusatz von Alkohol, keine Aromatisierung, Zuckerkulör nur zur Farbanpassung.
- Süßen bis höchstens 10 g je Liter.
- „Getreidebrand“ verlangt eine Destillation zu weniger als 95 % vol.
- „Getreide“ darf durch den Namen der allein verwendeten Getreideart ersetzt werden.
Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) 2019/787 über Spirituosen, Anhang I.