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Recht / Etikett

Spiced Rum

Mit Gewürzen aromatisierter Rum; rechtlich kein Rum, weil Rum nach EU-Recht nicht aromatisiert werden darf.

Nach Anhang I Nr. 1 Buchst. d der Verordnung (EU) 2019/787 darf Rum nicht aromatisiert werden. Ein mit Gewürzen oder Aromen versetzter „Spiced Rum“ erfüllt die Kategorie Rum damit nicht. Seine rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung lautet „Spirituose“ (Art. 10 Abs. 3), sofern er keine andere Kategorie erfüllt, etwa Likör.

Auf Rum verweisen darf das Etikett nur als zusammengesetzter Begriff oder Anspielung nach Art. 11 und 12: Der Alkohol muss ausschließlich aus Rum stammen. Zusätze wie „Art“, „Typ“ oder „Stil“ zu „Rum“ sind verboten (Art. 10 Abs. 7).

Quellen

  1. Verordnung (EU) 2019/787 über Spirituosen, Anhang I Nr. 1, Art. 10, 11 und 12, 2019
  2. Verordnung (EU) 2019/787, Anhang I Nr. 1 „Rum“ sowie Art. 10–12 (Bezeichnung aromatisierter Erzeugnisse; „Spiced“ nicht als rechtl. Bezeichnung geschützt), 2019
  3. David Wondrich, Noah Rothbaum (Hg.): The Oxford Companion to Spirits and Cocktails, Oxford University Press, Stichwort „rum“, 2021