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Recht / Etikett

Anspielung

Hinweis auf eine Spirituose außerhalb der Bezeichnung, etwa auf dem Etikett oder in der Fassangabe; nur unter festen Bedingungen erlaubt.

Artikel 12 der Verordnung (EU) 2019/787 regelt Anspielungen auf Spirituosenkategorien und geografische Angaben. Bei einer anderen Spirituose ist sie unter anderem zulässig, wenn die genannte Spirituose die einzige alkoholische Grundlage war (Abs. 3a Buchst. a).

Für Fassangaben gilt Abs. 3a Buchst. b: Eine Spirituose darf auf eine andere verweisen, wenn sie ganz oder teilweise in einem Holzfass gereift ist, in dem zuvor diese andere Spirituose gereift wurde. Der Verweis muss in der Beschreibung des Fasses stehen. Bei Kategorien, die keinen Zusatz von Alkohol erlauben, muss der Vorinhalt aus dem Fass entleert worden sein.

Bei Likören und anderen Spirituosen der Kategorien 33 bis 40 müssen die Anteile der alkoholischen Bestandteile in absteigender Reihenfolge im selben Sichtfeld angegeben werden (Abs. 3).

Quellen

  1. Verordnung (EU) 2019/787 über Spirituosen, Art. 12, 2019