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Spirituose / Kategorie

Goldener Rum

Farbbezeichnung ohne gesetzliche Definition; Zuckerkulör zur Farbanpassung ist bei Rum erlaubt.

Goldener Rum (Gold Rum) ist keine gesetzlich festgelegte Kategorie; die Bezeichnung beschreibt die Farbe. Es gelten die Regeln für Rum aus der Verordnung (EU) 2019/787, Anhang I Kategorie 1: ausschließlich durch Destillation vergorener Melasse oder Sirupe aus der Rohrzuckerproduktion oder von Zuckerrohrsaft gewonnen, zu weniger als 96 % vol destilliert, mit den sensorischen Eigenschaften von Rum und mindestens 37,5 % vol.

Zuckerkulör darf Rum nur zur Anpassung der Farbe zugesetzt werden. Süßen zur Abrundung des Geschmacks ist erlaubt; das Fertigerzeugnis darf höchstens 20 g süßende Erzeugnisse je Liter (als Invertzucker) enthalten. Die goldene Farbe lässt daher keinen Rückschluss auf Alter oder Fassreife zu.

Quellen

  1. Verordnung (EU) 2019/787, Anhang I Nr. 1 Rum – https://gesetze.legal/eu/vo_eu_2019_787/anhang_i, 2019