Weißer Rum
Farbloser Rum; die Farbe ist keine gesetzliche Kategorie, es gelten die Regeln für Rum.
Weißer Rum ist farbloser Rum. Die Verordnung (EU) 2019/787 kennt die Bezeichnungen „weiß“ und „braun“ nicht; sie beschreiben die Farbe, nicht Herstellung oder Alter. Für weißen Rum gelten die Regeln für Rum: mindestens 37,5 % vol, kein Zusatz von Alkohol, keine Aromatisierung, Zuckerkulör nur zur Farbanpassung, Süßung zur Geschmacksabrundung bis höchstens 20 g je Liter (als Invertzucker).
Die Zusätze „traditionnel“ oder „tradicional“ sind geografischen Angaben vorbehalten: Der Rum muss dort aus den örtlichen Ausgangsstoffen unter 90 % vol destilliert sein, mindestens 225 g flüchtige Bestandteile je Hektoliter reinen Alkohols enthalten und ungesüßt sein. „Landwirtschaftlicher“ Rum stammt zusätzlich aus Zuckerrohrsaft und ist auf die französischen Überseedepartements und Madeira beschränkt.
Quellen
- Verordnung (EU) 2019/787, Anhang I Nr. 1 Rum – https://gesetze.legal/eu/vo_eu_2019_787/anhang_i, 2019