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Recht / Etikett

Rhum agricole

Rum aus frischem Zuckerrohrsaft; die Angabe „landwirtschaftlicher“ ist auf geografische Angaben französischer Überseedepartements und Madeiras beschränkt.

Nach Anhang I Nr. 1 Buchst. g der Verordnung (EU) 2019/787 darf die Bezeichnung Rum bei eingetragenen geografischen Angaben durch „landwirtschaftlicher“ (französisch agricole) ergänzt werden, wenn der Rum ausschließlich aus vergorenem Zuckerrohrsaft destilliert wurde und zusätzlich die Bedingungen für „traditionnel“ erfüllt: Ausgangsstoffe nur vom Herstellungsort, unter 90 % vol destilliert, mindestens 225 g flüchtige Bestandteile je Hektoliter reinen Alkohols, nicht gesüßt.

„Landwirtschaftlicher“ darf nur bei geografischen Angaben eines französischen Überseedepartements oder der Autonomen Region Madeira verwendet werden.

Laut Oxford Companion stammt Rhum agricole von den Französischen Antillen und in kleinem Umfang von La Réunion. Rum aus Zuckerrohrsaft gab es dort schon im 17. Jahrhundert; als kommerzieller Stil entstand Rhum agricole im frühen 20. Jahrhundert und verdrängte in den folgenden Jahrzehnten den Melasse-Rum. Schon früh unterschied man guildive aus Zuckerrohrsaft (vesou) und tafia aus Melasse.

Quellen

  1. Verordnung (EU) 2019/787 über Spirituosen, Anhang I Nr. 1 Buchst. g, 2019
  2. The Oxford Companion to Spirits & Cocktails (Hg. David Wondrich, Noah Rothbaum), Oxford University Press 2022, Eintrag „rhum agricole“, 2022