London Dry Gin
Gesetzlich „London Gin“: Aroma nur durch Destillation, ungefärbt, höchstens 0,1 g Zucker je Liter.
London Dry Gin heißt in der Verordnung (EU) 2019/787 „London Gin“; der Zusatz „dry“ ist erlaubt. Die Bezeichnung beschreibt ein Verfahren, keine Herkunft: London Gin darf überall hergestellt werden.
Die Regeln: Ausgangsstoff ist ausschließlich Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs mit höchstens 5 g Methanol je Hektoliter reinen Alkohols. Das Aroma entsteht nur durch Destillation des Alkohols mit allen verwendeten Pflanzenstoffen; das Destillat hat mindestens 70 % vol. Danach darf nur noch Alkohol derselben Reinheit und Wasser hinzukommen. Der Gin ist ungefärbt, enthält höchstens 0,1 g süßende Erzeugnisse je Liter und hat mindestens 37,5 % vol. Aromen nach der Destillation sind verboten.
Quellen
- Verordnung (EU) 2019/787, Anhang I Nr. 22 London Gin – https://gesetze.legal/eu/vo_eu_2019_787/anhang_i, 2019