Spirituose / Kategorie
Aromatisierter Wodka
Wodka mit einem anderen vorherrschenden Geschmack, mindestens 37,5 % vol.
Aromatisierter Wodka ist Wodka, dem ein anderer vorherrschender Geschmack als der seiner Ausgangsstoffe gegeben wurde.
- Zulässig: Süßen, Zusammenstellen, Aromatisieren, Reifen, Färben.
- Gesüßt weniger als 100 g je Liter.
- Mindestalkoholgehalt 37,5 % vol.
- Die Bezeichnung nennt das vorherrschende Aroma, etwa Vanille-Wodka.
Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) 2019/787 über Spirituosen, Anhang I.