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Spirituose / Kategorie

Aromatisierter Wodka

Wodka mit einem anderen vorherrschenden Geschmack, mindestens 37,5 % vol.

Aromatisierter Wodka ist Wodka, dem ein anderer vorherrschender Geschmack als der seiner Ausgangsstoffe gegeben wurde.

  • Zulässig: Süßen, Zusammenstellen, Aromatisieren, Reifen, Färben.
  • Gesüßt weniger als 100 g je Liter.
  • Mindestalkoholgehalt 37,5 % vol.
  • Die Bezeichnung nennt das vorherrschende Aroma, etwa Vanille-Wodka.

Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) 2019/787 über Spirituosen, Anhang I.

Quellen

  1. Verordnung (EU) 2019/787, Anhang I