Spirituose / Kategorie
Rum
Spirituose aus Zuckerrohr, nach EU-Recht mindestens 37,5 % vol.
Rum wird ausschließlich durch Destillation vergorener Melasse oder vergorenen Sirups aus der Rohrzuckerproduktion oder von vergorenem Zuckerrohrsaft gewonnen.
- Destillation zu weniger als 96 % vol, das Destillat muss die Eigenschaften von Rum zeigen.
- Mindestalkoholgehalt 37,5 % vol.
- Kein Zusatz von Alkohol, keine Aromatisierung.
- Zuckerkulör nur zur Anpassung der Farbe.
- Süßen erlaubt bis höchstens 20 g süßende Erzeugnisse je Liter.
- „traditionnel“ oder „tradicional“ nur bei geografischen Angaben: Rohstoffe vom Herstellungsort, Destillation zu weniger als 90 % vol, mindestens 225 g/hl r. A. flüchtige Bestandteile, nicht gesüßt.
- „landwirtschaftlicher“ (agricole) nur für Rum aus Zuckerrohrsaft mit geografischer Angabe eines französischen Überseedepartements oder von Madeira.
Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) 2019/787 über Spirituosen, Anhang I.