Bananensaft
Saft oder Nektar aus Bananen.
Bananensaft wird aus Bananen gewonnen.
Fruchtsaft ist nach der Fruchtsaftverordnung das gärfähige, aber nicht gegorene Erzeugnis aus dem genießbaren Teil gesunder, reifer Früchte, mit Farbe, Aroma und Geschmack der Frucht. Fruchtsaft aus Konzentrat wird mit Trinkwasser zurückverdünnt; bei Banane muss er dann mindestens 21,0 °Brix erreichen. Fruchtnektar entsteht aus Saft oder Fruchtmark mit Wasser, mit oder ohne Zucker oder Honig; Bananenektar muss mindestens 25 % Saft oder Fruchtmark enthalten.
Quellen
- Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung (FrSaftErfrischGetrV) vom 24. Mai 2004, Anlagen 1, 5 und 6 – https://www.gesetze-im-internet.de/frsaftv_2004/BJNR101600004.html, 2004