Login
Spirituose / Kategorie

Brandy

Weinbrand: aus Branntwein aus Wein, mindestens 36 % vol, mindestens sechs Monate Eichenreife.

Brandy oder Weinbrand ist nach der Verordnung (EU) 2019/787 eine Spirituose aus Branntwein aus Wein, dem Weindestillat zugesetzt sein darf. Das zugesetzte Weindestillat darf höchstens 50 % des Alkohols im fertigen Erzeugnis ausmachen und muss unter 94,8 % vol destilliert sein.

Brandy reift mindestens ein Jahr in Eichenbehältern ab 1000 Litern oder mindestens sechs Monate in Eichenfässern unter 1000 Litern. Er enthält mindestens 125 g flüchtige Bestandteile und höchstens 200 g Methanol je Hektoliter reinen Alkohols, hat mindestens 36 % vol und darf mit höchstens 35 g süßenden Erzeugnissen je Liter abgerundet werden. Aromatisierung ist verboten.

Die Begriffe „Apricot Brandy“ oder „Cherry Brandy“ bezeichnen in der EU Liköre, keine Brandys.

Quellen

  1. Verordnung (EU) 2019/787, Anhang I Nr. 5 und Nr. 33 – https://gesetze.legal/eu/vo_eu_2019_787/anhang_i, 2019