Spirituose / Kategorie
Brandy oder Weinbrand
Gereifter Branntwein, mindestens 36 % vol.
Brandy oder Weinbrand wird aus Branntwein hergestellt. Weindestillat darf zugesetzt werden, wenn es zu weniger als 94,8 % vol destilliert ist und höchstens 50 % des Alkohols ausmacht.
- Reifung mindestens ein Jahr in Eichenholzbehältern ab 1000 Litern oder sechs Monate in Eichenfässern unter 1000 Litern.
- Mindestens 125 g/hl r. A. flüchtige Bestandteile aus den Ausgangsstoffen, höchstens 200 g/hl r. A. Methanol.
- Mindestalkoholgehalt 36 % vol.
- Kein Zusatz von Alkohol, keine Aromatisierung (traditionelle Verfahren ausgenommen), Zuckerkulör nur zur Farbanpassung.
- Süßen bis höchstens 35 g je Liter.
Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) 2019/787 über Spirituosen, Anhang I.
Quellen
Quellen
- Verordnung (EU) 2019/787 über Spirituosen, Anhang I Nr. 5 „Brandy oder Weinbrand“, 2019