Cherry Brandy
Kirschlikör; „cherry brandy“ ist ein in der EU zugelassener Likörbegriff und kein Kirschbrand.
Cherry Brandy ist ein Likör aus Kirschen. Die Verordnung (EU) 2019/787 lässt „cherry brandy“ in Kategorie 33 Likör als zusammengesetzten Begriff zu, ebenso „apricot brandy“, „orange brandy“ und „prune brandy“. Der Begriff steht in einer Zeile in einheitlicher Schrift, das Wort „Likör“ daneben in mindestens gleicher Schriftgröße. Stammt der Alkohol nicht aus Kirschbrand, ist seine Herkunft im selben Sichtfeld anzugeben, etwa „aus landwirtschaftlichem Alkohol“. Vorgeschrieben sind mindestens 15 % vol und 100 g süßende Erzeugnisse je Liter; 70 g genügen, wenn der Alkohol ausschließlich aus Kirschbrand stammt.
Abgrenzung: Kirschbrand, auch „Kirsch“ oder „Kirschwasser“, ist ein Obstbrand (Kategorie 9) mit mindestens 37,5 % vol und höchstens 18 g süßenden Erzeugnissen je Liter.
Peter F. Heering gründete 1818 in Kopenhagen das Unternehmen hinter dem Heering Cherry Liqueur; das Rezept stammte von der Frau seines früheren Dienstherrn. Heering nennt seinen Likör den ersten Kirschlikör der Welt. Diese Angaben stammen vom Hersteller.
Quellen
- Verordnung (EU) 2019/787, Anhang I Nr. 9 Obstbrand und Nr. 33 Likör – https://gesetze.legal/eu/vo_eu_2019_787/anhang_i, 2019
- Heering: Story (Herstellerangabe) – https://www.heering.com/story/