Recht / Etikett
Gin, Destillierter Gin, London Gin
Die drei Gin-Kategorien nach EU-Recht und was „dry“ bedeutet.
Die Verordnung (EU) 2019/787 unterscheidet drei Kategorien: Gin, Destillierter Gin und London Gin.
„Dry“ darf bei allen drei Kategorien auf dem Etikett stehen, wenn höchstens 0,1 g süßende Erzeugnisse je Liter enthalten sind. „Dry Gin“ allein sagt also nichts über die Kategorie.
Bei DrinkLink steht „Dry Gin“ in älteren Rezepten (vor 2019) für London Gin.