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Zutat

Fruchtsaft

Auch genannt: Fruchtsaft (Oberbegriff)

Fruchtsaft ist der aus Früchten gewonnene, gärfähige, aber nicht gegorene Saft. Nach der Fruchtsaftverordnung darf er nur mechanisch gewonnen werden, muss zu 100 % aus Frucht bestehen und darf keinen zugesetzten Zucker enthalten.

Man unterscheidet Direktsaft und Saft aus Konzentrat; beide sind rechtlich Fruchtsaft.

Quellen

  1. Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung (FrSaftErfrischGetrV) i.V.m. Richtlinie 2001/112/EG über Fruchtsäfte
  2. Richtlinie 2001/112/EG über Fruchtsäfte