Crème de Banane
Bananenlikör der Kategorie „-creme“: mindestens 250 g Zucker je Liter und 15 % vol.
Crème de Banane ist ein Likör mit vorherrschendem Bananengeschmack. Rechtlich fällt er unter Kategorie 34 „-creme“ der Verordnung (EU) 2019/787: ein Likör, dessen Bezeichnung um den Namen des Ausgangsstoffs ergänzt wird, der den vorherrschenden Geschmack gibt. Vorgeschrieben sind mindestens 250 g süßende Erzeugnisse je Liter, berechnet als Invertzucker, und mindestens 15 % vol. Milch und Milcherzeugnisse sind als Ausgangsstoffe ausgeschlossen.
Abgrenzung: Ein einfacher Bananenlikör (Kategorie 33 Likör) braucht 100 g süßende Erzeugnisse je Liter. „Crème“ steht damit für den höheren Mindestzucker, nicht für Sahne; Liköre mit Milch oder Milcherzeugnissen tragen die Bezeichnung „Cream“.
Quellen
- Verordnung (EU) 2019/787, Anhang I Nr. 33 Likör und Nr. 34 -creme – https://gesetze.legal/eu/vo_eu_2019_787/anhang_i, 2019