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Spirituose / Kategorie

Brand durch Mazeration und Destillation

„-brand“ aus eingelegten Früchten, Beeren oder Nüssen, mindestens 37,5 % vol.

Diese Brände entstehen durch Einlegen (Mazeration) bestimmter Früchte, Beeren oder Nüsse und anschließende Destillation zu weniger als 86 % vol. Je 100 kg vergorener Früchte dürfen höchstens 20 Liter Alkohol zugesetzt werden.

  • Zugelassen sind unter anderem Zitrusfrüchte, Haselnüsse, Walnüsse, Kastanien, Erdbeeren, Himbeeren, Brombeeren, Johannisbeeren, Schlehen, Sanddorn, Holunder, Hagebutten, Heidelbeeren, Preiselbeeren, Bananen und Passionsfrüchte.
  • Mindestalkoholgehalt 37,5 % vol.
  • Nicht aromatisiert, nicht gefärbt (Zuckerkulör nur nach mindestens einem Jahr Holzreifung). Süßen bis höchstens 18 g je Liter.
  • Der Hinweis „durch Mazeration und Destillation gewonnen“ muss gleich groß im selben Sichtfeld stehen.

Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) 2019/787 über Spirituosen, Anhang I.

Quellen

  1. Verordnung (EU) 2019/787, Anhang I