Spirituose / Kategorie
Branntwein
Destillat aus Wein, mindestens 37,5 % vol.
Branntwein wird ausschließlich durch Destillation von Wein, Brennwein oder Weindestillat zu weniger als 86 % vol gewonnen.
- Mindestens 125 g/hl r. A. flüchtige Bestandteile, höchstens 200 g/hl r. A. Methanol.
- Mindestalkoholgehalt 37,5 % vol.
- Kein Zusatz von Alkohol, keine Aromatisierung (traditionelle Verfahren ausgenommen), Zuckerkulör nur zur Farbanpassung.
- Süßen bis höchstens 20 g je Liter.
- Gereifter Branntwein darf weiter „Branntwein“ heißen, wenn er mindestens so lange gereift ist wie für Brandy vorgeschrieben.
Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) 2019/787 über Spirituosen, Anhang I.