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Recht / Etikett

Gin, Destillierter Gin, London Gin

Die drei Gin-Kategorien nach EU-Recht und was „dry“ bedeutet.

Die Verordnung (EU) 2019/787 unterscheidet drei Kategorien: Gin, Destillierter Gin und London Gin.

„Dry“ darf bei allen drei Kategorien auf dem Etikett stehen, wenn höchstens 0,1 g süßende Erzeugnisse je Liter enthalten sind. „Dry Gin“ allein sagt also nichts über die Kategorie.

Bei DrinkLink steht „Dry Gin“ in älteren Rezepten (vor 2019) für London Gin.

Quellen

  1. Verordnung (EU) 2019/787, Anhang I