Zutat
Fruchtsaft
Auch genannt: Fruchtsaft (Oberbegriff)
Fruchtsaft ist der aus Früchten gewonnene, gärfähige, aber nicht gegorene Saft. Nach der Fruchtsaftverordnung darf er nur mechanisch gewonnen werden, muss zu 100 % aus Frucht bestehen und darf keinen zugesetzten Zucker enthalten.
Man unterscheidet Direktsaft und Saft aus Konzentrat; beide sind rechtlich Fruchtsaft.
Quellen
- Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung (FrSaftErfrischGetrV) i.V.m. Richtlinie 2001/112/EG über Fruchtsäfte
- Richtlinie 2001/112/EG über Fruchtsäfte