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Zutat

Süßer Vermouth

Wermut mit mindestens 130 g Zucker je Liter: aromatisierter Wein mit Alkoholzusatz und Artemisia-Aroma.

Wermut (Vermouth) ist nach der Verordnung (EU) Nr. 251/2014 ein aromatisierter Wein, dem Alkohol zugesetzt wurde und dessen charakteristischer Geschmack durch Stoffe aus Artemisia-Arten entsteht. Für aromatisierte Weine gilt: Mindestens 75 % des Gesamtvolumens stammen aus Weinbauerzeugnissen, der vorhandene Alkoholgehalt liegt bei mindestens 14,5 % vol und unter 22 % vol.

Die Angabe „süß“ ist nach Artikel 6 der Verordnung ab einem Zuckergehalt von 130 g je Liter zulässig, berechnet als Invertzucker. Zum Süßen ist unter anderem gebrannter Zucker erlaubt, also ohne chemische Zusätze erhitzte Saccharose; für Farbstoffe gilt die Zusatzstoff-Verordnung (EG) Nr. 1333/2008.

Der Name geht auf das deutsche Wort für die Pflanze Wermut zurück. Britannica unterscheidet zwei Stile: den französischen, trockenen und weißen, und den italienischen, süßen und dunkleren.

Quellen

  1. Verordnung (EU) Nr. 251/2014 über aromatisierte Weinerzeugnisse, Art. 3, Art. 6 und Anhang II – https://lawplayer.com/eu/act/32014R0251, 2014
  2. Encyclopaedia Britannica: Vermouth – https://www.britannica.com/topic/vermouth