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Zutat

Apricot Brandy

In der EU ein Aprikosenlikör, kein Brand: zulässiger zusammengesetzter Begriff für Likör.

Apricot Brandy ist in der EU kein Brand, sondern ein Likör. Die Verordnung (EU) 2019/787 erlaubt für Liköre fünf zusammengesetzte Begriffe: „prune brandy“, „orange brandy“, „apricot brandy“, „cherry brandy“ und „solbaerrom“ (Blackcurrant Rum). Der Begriff muss in einer Zeile und einheitlicher Schrift stehen, daneben die Angabe „Likör“. Stammt der Alkohol nicht aus der genannten Spirituose, muss seine Herkunft angegeben werden.

Es gelten die Regeln für Likör: mindestens 15 % vol und mindestens 100 g süßende Erzeugnisse je Liter. Wer ein unverzuckertes Aprikosendestillat sucht, findet es unter Obstbrand oder Aprikosengeist, nicht unter Apricot Brandy.

Quellen

  1. Verordnung (EU) 2019/787, Anhang I Nr. 33 Likör – https://gesetze.legal/eu/vo_eu_2019_787/anhang_i, 2019