Trockener Wermut
Wermut mit weniger als 50 g Zucker je Liter; Weinanteil mindestens 75 %, Aroma aus Artemisia.
Wermut ist nach der Verordnung (EU) Nr. 251/2014 ein aromatisierter Wein, dem Alkohol zugesetzt wurde und dessen typischer Geschmack von Stoffen aus Artemisia-Arten stammt. Wein macht mindestens 75 % des Volumens aus, der vorhandene Alkoholgehalt liegt bei mindestens 14,5 % und unter 22 % vol.
„Trocken“ ist eine geregelte Angabe: Der Wermut enthält weniger als 50 g Zucker je Liter (als Invertzucker) und mindestens 16 % vol Gesamtalkohol. „Extra trocken“ heißt weniger als 30 g Zucker je Liter und mindestens 15 % vol. Zum Vergleich: Ab 130 g je Liter darf ein Wermut „süß“ heißen.
Quellen
- Verordnung (EU) Nr. 251/2014, Art. 3 Abs. 2, Art. 6 Abs. 1, Anhang II Teil A Nr. 3 – https://lawplayer.com/eu/act/32014R0251, 2014