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Zutat

Zitronensaft

Saft aus dem Fruchtfleisch der Zitrone; was so heißen darf, regelt die Fruchtsaftverordnung.

Zitronensaft ist der Saft aus dem Fruchtfleisch (Endokarp) der Zitrone. Was unter dieser Bezeichnung verkauft wird, regelt in Deutschland die Fruchtsaft-, Erfrischungsgetränke- und Teeverordnung: Fruchtsaft ist gärfähig, aber nicht gegoren, und hat Farbe, Aroma und Geschmack der Frucht. Zucker darf Fruchtsaft nicht zugesetzt werden.

Saft, der aus Konzentrat zurückverdünnt wird, muss auf dem Etikett „aus Fruchtsaftkonzentrat“ heißen und für Zitrone mindestens 8,0 °Brix erreichen. Zitronennektar enthält mindestens 25 % Saft und darf bis zu 20 % zugesetzten Zucker haben.

Zitronen- und Limettensaft haben in der Verordnung eine Sonderrolle: Sie dürfen allen Fruchtsäften bis 3 g je Liter (berechnet als wasserfreie Zitronensäure) zugesetzt werden, um den sauren Geschmack einzustellen. In der Rezeptdatenbank von DrinkLink ist Zitronensaft die meistverwendete Zutat.

Quellen

  1. Fruchtsaft-, Erfrischungsgetränke- und Teeverordnung, Anlagen 1, 3, 5 und 6 – https://www.gesetze-im-internet.de/frsaftv_2004/BJNR101600004.html, 2004