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Zutat

Tafelwein

Auch genannt: Wein ohne geschützte Angabe, Deutscher Wein

Tafelwein war die einfachste Weinkategorie ohne Herkunftsschutz; heute heißt sie im EU-Recht „Wein“ bzw. „Deutscher Wein“. Es gelten nur die Grundanforderungen.

Die Einstufung regeln Weingesetz und EU-Recht.

Quellen

  1. Weingesetz (WeinG) und Weinverordnung (WeinV) i.V.m. VO (EU) 1308/2013 Anhang VII
  2. Verordnung (EU) Nr. 1308/2013, Anhang VII Teil II (Weinbauerzeugnisse), 2013