Spirituose / Kategorie
Spritglögg
Mit Nelke und Zimt aromatisierte Spirituose aus Wein, mindestens 15 % vol.
Väkevä glögi oder Spritglögg wird aus Ethylalkohol und Wein oder Weinerzeugnissen hergestellt und mit Gewürznelke und/oder Zimt aromatisiert.
- Wein höchstens 50 % des Fertigerzeugnisses.
- Das Gewürzaroma muss vorherrschen.
- Mindestalkoholgehalt 15 % vol.
Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) 2019/787 über Spirituosen, Anhang I.