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Zutat

Maracujasaft

Saft der Passionsfrucht; als Nektar mit mindestens 25 % Fruchtanteil, da der reine Saft als zu sauer gilt.

Maracujasaft ist Saft aus der Passionsfrucht (Passiflora edulis Sims). In Deutschland regelt die Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung die Bezeichnungen. Fruchtsaft darf keinen Zuckerzusatz enthalten; für aus Konzentrat wiederhergestellten Passionsfruchtsaft gilt ein Mindestbrixwert von 12,0 (Anlage 6).

Die Verordnung führt die Passionsfrucht in Anlage 5 Teil I unter den Früchten mit saurem, zum unmittelbaren Genuss nicht geeignetem Saft. Fruchtnektar aus Passionsfrucht muss mindestens 25 % Fruchtsaft oder Fruchtmark enthalten; Zucker oder Honig sind bis zu 20 % des Gesamtgewichts zulässig.

Die Fruchtsaftverordnung führt die Passionsfrucht in Anlage 5 unter den Früchten mit saurem, zum unmittelbaren Genuss nicht geeignetem Saft; Maracujanektar muss mindestens 25 % Saft oder Mark enthalten. Im Lebensmittelhandel wird Maracuja entsprechend fast durchweg als Nektar angeboten. Die Verkehrsbezeichnung auf dem Etikett (Fruchtsaft oder Fruchtnektar) zeigt den Unterschied.

Quellen

  1. Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung (FrSaftErfrischGetrV), Anlagen 1, 5 und 6 – https://www.gesetze-im-internet.de/frsaftv_2004/BJNR101600004.html, 2004