Erdbeersirup
Fruchtsirup mit Erdbeersaft; in Österreich mindestens 10 % Fruchtanteil und 55° Brix vorgeschrieben.
Erdbeersirup ist ein Fruchtsirup mit Erdbeeren als geschmacksbestimmender Komponente. In Deutschland behandeln die Leitsätze für Obsterzeugnisse des Deutschen Lebensmittelbuchs (Neufassung vom 5. April 2022) Fruchtsirup im Abschnitt 5.1.
Das Österreichische Lebensmittelbuch (Codexkapitel B 6 „Sirupe“, Stand 2017) legt fest: Fruchtsirupe werden mit Fruchtsaft oder gleichartigen Erzeugnissen als wertbestimmender Komponente hergestellt. Der Fruchtanteil beträgt mindestens 10 %, bei Bezug auf die traditionelle österreichische Codexqualität 33 %. Die Trockensubstanz liegt bei mindestens 55° Brix. Benannt wird ein Sirup nach seiner geruchs- und geschmacksbestimmenden Komponente; zulässig sind Aromen, Säuerung mit Wein-, Zitronen- oder Apfelsäure sowie Farbstoffe.
Konservierungsstoffe richten sich nach den Höchstmengen für aromatisierte, nichtalkoholische Getränke, berechnet auf das verdünnte Getränk.
Quellen
- Österreichisches Lebensmittelbuch, Codexkapitel B 6 Sirupe – https://www.wko.at/oe/industrie/nahrungs-genussmittelindustrie/b6-sirupe--stand-dezember-2017.pdf, 2017
- Leitsätze für Obsterzeugnisse, Neufassung vom 5. April 2022 (BAnz AT 09.06.2022 B1) – https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/2GQmdq8vT7y0Ke81U9h/content/2GQmdq8vT7y0Ke81U9h/BAnz%20AT%2009.06.2022%20B1.pdf, 2022