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Rumrecht und Etikettenpflichten einfach erklärt – RUM : Schein&Wirklichkeit 1

8. Dezember 2025 · Jörg Kalinke · 7 Min. Lesezeit

Mit diesem Beitrag startet meine Reihe „Rum – Schein & Wirklichkeit“. Bevor ich mir einzelne Marken vornehme, lege ich das Fundament: Was Rum nach der Spirituosenverordnung der EU ausmacht, wie ein Etikett nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) aufgebaut ist und was das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb dazu beiträgt. Die Regeln der EU schaffen Orientierung und machen die Rumwelt nachvollziehbar, sie lassen aber auch Spielraum für Spekulation und graue Bereiche. Genau diesen Rahmen brauchst du, um alles einzuordnen, was in den folgenden Teilen kommt: Ich teile Praktiken in eine weiße, eine graue und eine schwarze Zone ein, und hier lege ich fest, was damit gemeint ist.

Was Rum nach EU-Recht ist

Rum gehört zu den klar definierten Kategorien europäischer Spirituosen. Maßgeblich ist die Spirituosenverordnung (EU) 2019/787, die für Spirituosen allgemein gilt. Jede Herstellung beginnt mit der Gärung und Destillation von Zuckerrohrerzeugnissen. Zugelassen sind Melasse, Zuckerrohrsaft und Zuckerrohrsirup. Destilliert wird auf weniger als 96 % vol, abgefüllt mit mindestens 37,5 % vol.

Die zwei Kriterien, an denen sich in dieser Reihe alles entscheidet, sind Süße und Aroma. Rum darf zur Abrundung gesüßt werden, aber höchstens mit 20 g pro Liter. Und Rum darf nicht zusätzlich aromatisiert werden. Er bezieht sein Aroma ausschließlich aus Rohstoff, Fermentation, Destillation und Fassreifung. Ist mindestens eines der beiden Kriterien nicht erfüllt, darf auf der Front das Wort Rum nicht erscheinen. So entsteht ein Profil, das die Kategorie klar abgrenzt.

Hier liegt die erste Lücke. Das sind die Grundregeln, und darunter fällt eine enorme Bandbreite. Alterung, unterschiedliche Fässer und unterschiedliche Reifungsverfahren grenzt diese Definition noch nicht voneinander ab.

Die Lücke zwischen EU und Herkunftsland

Die zweite Lücke liegt zwischen der Europäischen Union und dem Land, aus dem ein Rum stammt. Nach meiner Beobachtung verlässt sich die EU darauf, dass das Herkunftsland ein Produkt als Rum ausweist, und prüft das in der Praxis nicht nach. Offen bleibt dabei, nach welcher Nomenklatur ein Produkt Rum ist: nach der der EU allein oder nach der der EU und der des Mutterlandes. Daraus folgt, dass ein Produkt, das im Mutterland gar nicht Rum heißen darf, in Europa unter dem Begriff Rum auftauchen kann.

Ein Beispiel sind kubanische Produkte, die nach der DOP Cuba offiziell kein Rum sind, sondern Erzeugnisse aus Zuckerrohr oder auf Rumbasis. Legendario ist eine Marke, die genau mit dieser Lücke spielt. Nach kubanischer Nomenklatur sind solche Produkte kein Rum, im europäischen Markt stehen sie trotzdem im Umfeld von Rum. Für die Einordnung in weiß, grau und schwarz ist das der erste Fall, den du im Hinterkopf behalten solltest.

Das Etikett nach LMIV

Ein Rumetikett vermittelt auf den ersten Blick seine Identität. Die Verkehrsbezeichnung Rum steht gut sichtbar auf der Front und bildet die Grundlage des gesamten Etiketts. Sie sagt dir, zu welcher Kategorie das Produkt gehört, und schafft damit sofort Orientierung.

Marken und Produktnamen dürfen kreativ gestaltet sein und auch den Begriff Rum enthalten, solange das Produkt die rechtliche Kategorie aus dem vorigen Abschnitt erfüllt und die Verkehrsbezeichnung klar im Zentrum steht. Herstellerangaben, Füllmenge, Alkoholgehalt und Loskennzeichnung ergänzen diese Basis. Freiwillige Angaben erweitern das Bild: Herkunftsregion, Fermentationsmethode, Fassarten oder Hinweise auf eine naturbelassene Herstellung geben dir zusätzliche Einblicke. Jede Darstellung bleibt stimmig, solange sie die Identität des Produkts klar unterstützt und innerhalb des rechtlichen Rahmens bleibt.

Irreführung, Finishes und nasse Fässer

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verbietet irreführende Angaben und stärkt damit die Transparenz. Jede Angabe auf dem Etikett soll reale Eigenschaften des Produkts vermitteln: Herkunft, Rohstoff, Herstellungsverfahren, Alkoholstärke und Reifung. Konkret heißt das: Ist es ein Rumlikör, ist zu viel Zucker drin, darf Rum vorne gar nicht auf dem Produkt stehen? Ein Rum präsentiert seine Fassreifung so, wie sie stattgefunden hat. Ein Produkt aus einer bestimmten Region trägt diese Angabe klar und nachvollziehbar, und jede Darstellung der Herstellungsweise hilft dir, das Erlebnis im Glas einzuordnen.

Cask Finishes geben Rum zusätzliche aromatische Facetten. Ein Fass, das zuvor einen anderen Inhalt hatte, kann dem Rum feine Nuancen verleihen. Transparent wird das, wenn die tatsächliche Reifezeit, die Art des Fasses und der Charakter des Finishes klar beschrieben sind und die Darstellung den realen Verlauf im Fass widerspiegelt.

Damit sind wir beim Thema nasse Fässer. Die sind nach meiner Lesart nicht zulässig, denn es geht ausschließlich um die Reifung aus dem Holz. Jeder Tropfen, der noch im Fass steht, ist eine Aromatisierung. Das ist kleinlich, und ich lasse die Kirche im Dorf: Wenn 3 bis 4 Tropfen auf 200 l Rum im Fass waren, sagt niemand etwas. Vier bis fünf Liter sind aber kein Tropfen. Das ist dann eine Zuckerung oder Aromatisierung und nicht zulässig.

Für Rum mit Frucht gibt es eine alte deutsche Ausnahme. Ist ein Rum mit Frucht versetzt, etwa mit Erdbeere, ist jede Zuzuckerung gänzlich verboten, der Zucker darf nur aus der Frucht kommen. Enthalten sein dürfen dann nur Frucht und Rum, keine weitere Aromatisierung, keine Abrundung, nichts sonst. Die Bezeichnung lautet in diesem Fall Fruchtname und Rum, also Erdbeer-Rum oder bei schwarzer Johannisbeere Johannisbeer-Rum.

Die weiße Zone

In der weißen Zone liegt alles, was eindeutig zulässig ist. Hier zeigt sich Rum in seiner ganzen Variationsbreite, und alles bleibt innerhalb eines klaren Rahmens erkennbar. Begriffe wie weißer Rum, brauner Rum oder Overproof Rum führen durch die Vielfalt der Kategorie. Angaben zu Fassarten, Destillationsverfahren oder einer naturbelassenen Herstellung vertiefen das Bild und unterstützen die Transparenz. Jede Formulierung hilft dir, wenn sie das tatsächliche Profil des Rums beschreibt.

Die graue Zone

Die graue Zone ist der Bereich mit Interpretationsspielraum. Sie umfasst Gestaltungsmöglichkeiten, die innerhalb der rechtlichen Leitlinien bleiben, aber unterschiedlich ausgelegt werden können. Dazu gehört die Lücke zwischen EU und Herkunftsland, die ich oben beschrieben habe, außerdem besondere Finish-Angaben, kreative Markenformulierungen, die Darstellung geschmacklicher Besonderheiten und die Altersbezeichnung.

Ein Finish in Sherry-, Port- oder Weinfässern gibt Rum zusätzliche farbliche und aromatische Nuancen und kann das sensorische Profil stärken. Solange diese Einflüsse aus dem natürlichen Kontakt zwischen Rum und Holz entstehen, bleibt das Finish eine Bereicherung. Die Grenze ist erreicht, wenn das Finish kein Finish mehr ist, sondern die Hauptaromatik liefert. Dann wird die typische Sensorik des Rums überdeckt.

Ein Beispiel: Ein Rum bekommt ein Finish im Rotweinfass. Wer das Finish macht, vergisst den Rum aber zwei bis fünf Jahre im Fass. Danach hat der Rum hauptsächlich die sensorischen Eigenschaften eines Rotweins, und auch die Farbe hat einen starken Stich ins Rote. Das ist kein Cask Finish, sondern eine Aromatisierung über das Fass, die die normale Rumreifung übertüncht. Solange der Rum im Hintergrund noch schmeckbar ist, bewegen wir uns in der Grauzone. Übernimmt das Finish die Aromatik komplett, ist es nicht zulässig und liegt außerhalb der Grauzone. In der Praxis gilt allerdings: Wo kein Kläger, da kein Richter.

Die schwarze Zone

Die schwarze Zone beschreibt Vorgehensweisen außerhalb des definierten Rahmens. Ein Produkt mit Fremdaroma gehört nicht zur Kategorie Rum. Das gilt auch für eine Aromatisierung, die in anderen Ländern oder im Mutterland weiterhin als Rum bezeichnet oder als Spiced Rum in den Verkehr gebracht wird: Nach der EU-Nomenklatur ist das kein Rum. Ein Destillat mit weniger als 37,5 % vol zählt ebenfalls nicht als Rum. Bezeichnungen, die über die tatsächliche Herkunft oder Reifung hinausgehen, liegen außerhalb des Rahmens. Und eine Aufmachung, die eine andere Kategorie nahelegt, ohne sie klar zu benennen, führt zu Missverständnissen und kann damit gegen das Irreführungsverbot des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen.

So ordne ich in dieser Reihe ein

Klare Regeln geben der Rumwelt Struktur. Jede Flasche erzählt eine Geschichte über Herkunft, Herstellung und Reifung, und wer ein Etikett lesen kann, erkennt die Charakterzüge eines Rums und seine Einordnung in die Kategorie. Zumindest in der Theorie.

Für die nächsten sechs Teile steht damit das Prüfschema fest. Ich schaue bei jedem Beispiel, ob es gegen das Irreführungsverbot des UWG verstößt, ob es die Etikettenregeln der LMIV erfüllt und ob es der Rumdefinition der Verordnung (EU) 2019/787 entspricht. Ist das nicht der Fall, ordne ich ein, ob es eher in die graue oder in die schwarze Zone gehört. In diesem Teil habe ich bewusst nur eine Marke genannt, die eindeutig mit diesen Lücken spielt. Es gibt in der Rumwelt eine ganze Herde grauer und schwarzer Schafe, und die schauen wir uns im nächsten Teil genau an.

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