Sekt trocken
Sekt mit 17 bis 32 g Zucker je Liter; „trocken“ ist nach EU-Weinrecht süßer als „brut“.
Sekt ist die deutsche Bezeichnung für Qualitätsschaumwein. Ein inländischer Qualitätsschaumwein darf nach § 19 Weingesetz nur dann als Sekt b.A. bezeichnet werden, wenn ihm nach sensorischer und analytischer Prüfung eine amtliche Prüfungsnummer zugeteilt wurde. Qualitätsschaumwein muss nach EU-Recht im geschlossenen Behältnis bei 20 °C einen Kohlensäureüberdruck von mindestens 3,5 bar aufweisen; die Cuvée hat mindestens 9 % vol Gesamtalkohol.
Die Geschmacksangabe „trocken“ ist in der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 festgelegt: 17 bis 32 g Zucker je Liter. Darunter liegen „extra trocken“ (12 bis 17 g/l) und „brut“ (unter 12 g/l), darüber „halbtrocken“ (32 bis 50 g/l) und „mild“ (über 50 g/l). Ein trockener Sekt ist damit süßer als ein Brut.
Quellen
- Delegierte Verordnung (EU) 2019/33, Anhang III Teil A (Zuckergehalt Schaumwein) – https://legislation.gov.uk/eur/2019/33/annex/III/part/A?view=plain, 2019
- Weingesetz § 19 Amtliche Prüfung – https://www.gesetze-im-internet.de/weing_1994/__19.html
- Verordnung (EU) Nr. 1308/2013, Anhang VII Teil II Nr. 5 Qualitätsschaumwein – https://www.legislation.gov.uk/eur/2013/1308/annex/VII/part/II/division/5, 2013
- DGCCRF: Champagne – connaître le langage des étiquettes – https://www.economie.gouv.fr/dgccrf/les-fiches-pratiques/champagne-connaitre-le-langage-des-etiquettes, 2025