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Spirituose / Kategorie

Zuckersirup

Lösung von Zucker in Wasser; 1:1 ergibt 50 %, 2:1 rund 67 % Zucker im Sirup.

Zuckersirup ist eine Lösung von Weißzucker in Wasser. Für den Hausgebrauch gibt es keine gesetzliche Definition. Die Zuckerartenverordnung beschreibt nur das industrielle Gegenstück: Flüssigzucker hat mindestens 62 % Trockenmasse und höchstens 3 % Invertzucker in der Trockenmasse.

Gängig sind zwei Verhältnisse nach Gewicht: Simple Syrup 1:1 (ein Teil Zucker, ein Teil Wasser) enthält 50 % Zucker. Rich Syrup 2:1 enthält rund 67 % Zucker und liegt damit im Bereich von Flüssigzucker. Wer in einem Rezept Rich Syrup durch Simple Syrup ersetzt, braucht für dieselbe Zuckermenge das 1,33-Fache nach Gewicht.

Quellen

  1. Zuckerartenverordnung, Anlage 1 Nr. 2 und 4 – https://www.gesetze-im-internet.de/zuckartv_2003/anlage_1.html, 2003