Ananassaft
Saft der Ananas; aus Konzentrat mindestens 12,8 °Brix, Nektar mindestens 50 % Saft.
Ananassaft ist der Saft aus dem Fruchtfleisch der Ananas. Die Fruchtsaft-, Erfrischungsgetränke- und Teeverordnung legt fest: Fruchtsaft ist gärfähig, aber nicht gegoren, hat Farbe, Aroma und Geschmack der Frucht, und Zucker darf nicht zugesetzt werden.
Ananassaft aus Konzentrat muss mindestens 12,8 °Brix erreichen und auf dem Etikett „aus Fruchtsaftkonzentrat“ heißen. Ananasnektar enthält mindestens 50 % Saft und höchstens 10 % zugesetzten Zucker.
Quellen
- Fruchtsaft-, Erfrischungsgetränke- und Teeverordnung, Anlagen 1, 3, 5 und 6 – https://www.gesetze-im-internet.de/frsaftv_2004/BJNR101600004.html, 2004