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Begriff

Tee und teeähnliche Erzeugnisse

Echter Tee stammt nur vom Teestrauch Camellia sinensis; Rooibos, Hagebutte oder Hibiskus sind Kräuter- und Früchtetee.

Tee im Sinne des Lebensmittelrechts stammt ausschließlich aus Blättern, Blattknospen und zarten Stielen des Teestrauchs Camellia sinensis. Dazu gehören Schwarztee, Grüntee, Weißtee und Oolong sowie aromatisierter Tee wie Earl Grey (Schwarztee mit Bergamotte-Aroma) oder Jasmintee.

Was im Alltag ebenfalls „Tee“ heißt, aber nicht aus dem Teestrauch stammt, sind teeähnliche Erzeugnisse: Kräuter- und Früchtetee. Dazu zählen Rooibos, Hagebutte, Hibiskus, Pfefferminze, Kamille oder Mate. Auch Mischungen aus Kräutern oder Früchten mit echtem Tee gelten als Kräuter- und Früchtetee, solange sie nicht als aromatisierter Tee einzuordnen sind.

Echter Tee wird nach den Leitsätzen in der Regel mit Wasser über 60 °C aufgegossen, Kräuter- und Früchtetee mit siedendem Wasser.

Quellen

  • Deutsches Lebensmittelbuch: Leitsätze für Tee, teeähnliche Erzeugnisse, deren Extrakte und Zubereitungen, Neufassung BAnz AT 17.06.2022 B4, Abschnitte 1.1.1 bis 1.1.4. umwelt-online.de